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Wlad Furman

Die Karrierezukunft des Herrn Chraga ist bombensicher

Jüdische Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen
Auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung der Jüdischen Gemeinde Bochum - Herne -Hattingen vom 19.10.2014 wieder stand die Frage der Mitgliedschaftsbedingungen. Und zwar schon zum vierten (!) Mal.

Der Top 9 klang wie folgt: „Bestätigung der Umformulierung §4.1.4 der Satzung Jüdischer Gemeinde Bochum- Herne - Hattingen Satzung nach Vorgabe der Staatskanzlei NRW vom 06.12.2013". Es ging um Mitgliedschaftsbedingungen der Personen, die in dem Hoheitsgebiet von anderen jüdischen Gemeinden wohnen.

Seit mehreren Jahren rief §4 der Satzung keine Fragen hervor. Das Hinundher fing erst im Jahre 2009 an, als der Vorstandsvorsitzende G. Rabinovich den §4.1.3. vorschlug.

Auf der Versammlung vom 08.11.2014 machten Gemeindemitglieder darauf aufmerksam, die Formulierung sei nicht eindeutig genug. Obwohl der §4.1.3. von der Versammlung verabschiedet worden war, hat ihn die Staatskanzlei abgelehnt. Die Versammlung vom 21.10.2010 korrigierte den Entwurf und verabschiedete ihn.

Doch es wurde weiter „gearbeitet“. Auf der Versammlung vom 20.10.2013 folgte ein neuer Vorschlag von Rabinovich. Es mußte ein neuer Punkt in die Satzung kommen, und zwar §4.1.4.

In den Hoheitsdebiet von anderen Jüdischen Cemeinden wohnen Dr. M. Rosenkranz (Gelsenkirchen) und A. Chraga, der im Jahre 2007 ein dreistöckiges Mehrfamilienhaus in Dortmund gekauft hat.

Für Rosenkranz hätte sich in der Gemeinde keinen den Finger krumm gemacht, doch für Chraga sehr wohl. Heutzutage ist er nicht nur tatsächlich der Herr des Hauses der Gemeinde Bochum, sondern auch Vorstandmitglied von ZWST der Juden in Deutschland. Er wurde von Rabinovich vorgeschlagen und zwar im Namen der Gemeindemitglieder, die mehrheitlich bis heute darüber nicht die leiseste Ahnung haben. Das Bekleiden dieses Amtes ist persönlich für Chraga von riesigen Nutzen. Es ermöglicht ihm große Einflussnahme bei der Verteilung der Güter, der Voucher, und bringt wichtige Beziehungen.

Ende November findet im Frankfurt am Main die Wahl aller Organe des Zentralrates der Juden statt. Auch Rabinovich stellt sich zur Wiederwahl in das Direktorium. Es wird auch der Vorstand der ZWST gewählt. Da es bei der Gemeindeversammlung von Bochum mehrmals gerügt wurde, eine Mitgliedschafft von Chraga sei mit der gültigen Satzung nicht vereinbar, wird weiter mit den Satzungsformulierungen „experimentiert“.

Doch die Fassung von Rabinovich erwies sich wieder für die Staatskanzlei als unannehmbar. Demzufolge war die Gemeindeversammlung vom 19.10.2014 gezwungen noch einmal wieder zu verhandeln.

Die 53 Anwesenden verabschiedeten eine Satzungsänderung. Das waren die Gemeindeangestellte, Vertretungsmitglieder und anderen der Gemeindeobrigkeit treue „Aktivisten“gewesen, die zum Erscheinen von der Gemeindeobrigkeit verpflichtet waren. IhreVerwandte und Freunde komplettierten „das Gremium". Dass die 53 Menschen befugt sind, die Satzung, nach der 1070 Gemeindemitglieder leben sollen, zu bestimmen, ist absolut undemokratisch. Doch gerade solche „Demokratie" wollen Chraga und Rabinovich den Gemeindemitgliedern aufzwingen, um jeden Preis und ohne Rücksicht auf Verluste.

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Übersetzung vom Autor